Erbrecht des Ehegatten, eingetragenen Partners
Hinterlässt der Verstorbene Nachkommen, so erbt der Ehegatte/eingetragene Partner ein Drittel, hat er oder sie keine Nachkommen, aber Eltern, dann zwei Drittel, sind auch die Eltern verstorben, den ganzen Nachlass. Ist nur ein Elternteil verstorben erhält er oder sie auch den Anteil des verstorbenen Elternteils.