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Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen, der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen.
Nicht mehr pflichtteilsberechtigt: Die Eltern.
Der Pflichtteilsanspruch ist halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil. Er ist kein Anspruch auf den Nachlass oder Teile davon, sondern grundsätzlich vom Erben oder der Erbin in Geld zu leisten.