Todesfallaufnahme
In einem Todesfall sammeln wir im gerichtlichen Auftrag, oder – wenn Sie unsere Kanzlei mit Ihrer Vertretung beauftragt haben – als Erbenvertreter alle für das Verlassenschaftsgericht wichtige Informationen:
- Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, wenn nicht vorhanden: Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, ev. E-Mail
- Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, sonstige letztwillige Anordnungen
- Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter bzw. Erwachsenenvertreter
- Todesfallkosten: Rechnungen bzw. Auftragsbestätigungen, beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein, Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
- Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
- Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
- Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
- Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
- Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
- Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern, Angabe zum Inhalt
- Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
- Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit- und Darlehensschulden, Bürgschaften
- Bei Faustfeuerwaffen: Waffenbesitzkarte und Waffennummern, Angabe zum Wert
- Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, oder Adresse
- Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein, Angabe zum Wert (z.B. über Euro Tax)
- Informationen über weitere Vermögenswerte des Verstorbenen