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Todesfallaufnahme

In einem Todesfall sammeln wir im gerichtlichen Auftrag, oder – wenn Sie unsere Kanzlei mit Ihrer Vertretung beauftragt haben – als Erbenvertreter alle für das Verlassenschaftsgericht wichtige Informationen:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, wenn nicht vorhanden: Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, ev. E-Mail
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, sonstige letztwillige Anordnungen
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter bzw. Erwachsenenvertreter
  • Todesfallkosten: Rechnungen bzw. Auftragsbestätigungen, beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein, Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern, Angabe zum Inhalt
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit- und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenbesitzkarte und Waffennummern, Angabe zum Wert
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, oder Adresse
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein, Angabe zum Wert (z.B. über Euro Tax)
  • Informationen über weitere Vermögenswerte des Verstorbenen

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